Übernehmen Krankenkassen psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen?

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Psychotherapie durch Heilpraktiker in der Regel nicht. Allerdings lässt sich in Sonderfällen eine von den Statuten abweichende Lösung herbeiführen, wenn es aufgrund langer Wartezeiten nicht möglich ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine Behandlung bei einem Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten zu beginnen. Obwohl die Versicherungen erfahrungsgemäß versuchen, entsprechende Anträge abzuweisen, ist eine Übernahme von Heilpraktiker-Psychotherapiekosten in solchen Fällen im Grundsatz möglich (Quelle und weiterführende Infos: Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater, www.vfp.de).

Private Krankenkassen oder Zuatzversicherungen übernehmen gegebenenfalls die Heilpraktiker-Psychotherapiekosten. Es existieren sehr unterschiedliche Vertragsbestimmungen. Nach diesen richtet sich der Umfang der Kostenerstattung.

Wenn keine der Krankenkassen die Kosten übernimmt, bezahlen Sie die psychotherapeutische Behandlung selbst.

 

Dokumentation Ihrer Therapie

Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst bezahlen, erhalten weder Ämter noch Versicherungen Informationen über ihre Therapie. Im anderen Fall richtet sich der Dokumentationsumfang nach den Vorgaben der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

 

ICD 10

Dieser Begriff mag Ihnen im Rahmen Ihrer Psychotherapie begegnen, wenn es um die Einordnung Ihrer Beschwerden und die Bewilligung etwaiger Kassenleistungen geht. Die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme” (ICD) ist die Vorlage, nach der auch psychische Erkrankungen diagnostiziert werden. Sie gibt es in der derzeit gültigen Ausgabe 10. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen und, je nach Vertragsbedingungen, privaten Krankenkassen ist nur möglich, wenn eine Diagnose nach ICD 10 gestellt wurde.